Wie funktioniert virtueller ZEV in der konkreten Umsetzung?
- bluechinger
- 14. Apr.
- 4 Min. Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 ist es möglich, einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) in der Schweiz zu bilden, wie es im neuen Schweizer Stromgesetz geregelt ist.
Das heisst: Private, die Strom mit Hilfe von erneuerbaren Energien wie etwa Solarenergie produzieren, können ihren selbst produzierten Strom an ihre Nachbarn verkaufen - weshalb man auch von Nachbarschaftsstrom spricht.
Allerdings ist ein vZEV nicht auf Nachbarn beschränkt. An einem virtuellen ZEV können alle teilnehmen, die am selben Verteilerkasten zum öffentlichen Stromnetz angeschlossen sind.
Im folgenden Beitrag erklären wir, was die Voraussetzungen für einen virtuellen ZEV sind und wie die konkrete Umsetzung eines virtuellen ZEV funktioniert.
Voraussetzungen für einen virtuellen ZEV
Um einen virtuellen ZEV (vZEV) bilden bzw. nutzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. In den folgenden Abschnitten führen wir die Voraussetzungen für einen virtuellen ZEV auf und erläutern diese Voraussetzungen. Anders als bei den bisher schon möglichen klassischen ZEVs ist bei den vZEVs kein physischer Zusammenschluss erforderlich.
Selber Verteilerkasten zum öffentlichen Netz reicht
Damit Nachbarn sich untereinander selbstproduzierten Strom aus erneuerbaren Energien - etwa aus Solarstrom - zur Verfügung stellen bzw. verkaufen können, müssen diese Nachbarn an denselben Verteilerkasten angeschlossen sein, der zum öffentlichen Netz führt. Solche Verteilerkästen nennt man auch Verteilkabine.
Für einen virtuellen ZEV können also alle Anschlussleitungen genutzt werden, die zum selben Netzanschlusspunkt des öffentlichen Stromnetzes führen, weshalb nicht nur Nachbarn Teilnehmer an einem vZEV sein können.
Mindestens 10 Prozent Produktionsleistung
Der Anteil des selbst produzierten Stroms im vZEV muss mindestens 10 Prozent der gesamten Anschlussleistung des vZEVs betragen.
Übrigens: Virtuelle ZEVs funktionieren nicht nur mit Solarenergie, sondern auch mit anderen erneuerbaren Energien, wie etwa Wasserkraft.
Niederspannungsnetz unter 1 kV
Alle am vZEV teilnehmenden Objekte müssen hinter einem Netzanschlusspunkt angeschlossen sein, der sich im Niederspannungsnetz unter 1 kV Spannung befindet.
Alle Beteiligten am vZEV benötigen Smart-Meter
Ausserdem müssen alle am vZEV beteiligten Orte (etwa Häuser, Wohnungen oder Büros) mit einem Smart-Meter ausgestattet sein. Ein Smart-Meter ist ein sogenannter intelligenter Stromzähler, der in der Regel vom Netzbetreiber eingebaut wird.
Die Smart-Meter messen, was in den virtuellen ZEV an selbstproduziertem Strom eingespeist wird und was die Teilnehmer aus dem virtuellen ZEV an Strom entnehmen. Die Messdaten der verschiedenen Teilnehmer am vZEV werden also virtuell zusammengeführt, weshalb auf physische Stromleitungen direkt zwischen den Teilnehmern verzichtet werden kann.
Konkrete Umsetzung eines virtuellen ZEV in der Schweiz
Im Folgenden erläutern wir einige der wichtigsten Punkte in Bezug auf die konkrete Umsetzung eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) in der Schweiz.
Netztopologie-Anfrage an Netzbetreiber wegen vZEV
Wer einen vZEV einrichten möchte, sollte in einem ersten Schritt eine Anfrage beim Betreiber des Stromnetzes stellen, an das man angeschlossen ist, um die Netztopologie abzuklären. Bei dieser Abklärung geht es um die Frage der Netzstruktur und in diesem Zusammenhang insbesondere darum, wer am selben Netzanschlusspunkt zum öffentlichen Stromnetz angeschlossen ist und damit potentiell tauglicher Teilnehmer an einem vZEV.
Im Internet gibt es auch eine Seite, auf der man einen vZEV-Check durchführen kann, allerdings erstreckt sich dieser vZEV-Check - zumindest im Moment - nicht auf alle Netzbetreiber und damit nicht auf alle Adressen in der Schweiz.
Antrag an Netzbetreiber auf vZEV (Anmeldung)
Sobald der Netzbetreiber die Netztopologie-Auskunft gegeben hat, wer an einem bestimmten vZEV teilnehmen kann, stellt man einen Antrag beim Netzbetreiber auf Einrichtung eines vZEV unter Angabe der vZEV-Teilnehmer - teilweise auch Anmeldung zum virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) genannt.
Bei dieser vZEV-Anmeldung muss ein Vertreter des vZEV angegeben werden, der in der Regel der vZEV-Betreiber ist.
VZEV-Vertrag
Die Teilnehmer an einem virtuellen ZEV schliessen in der Regel einen sogenannten vZEV-Vertrag, in dem man folgende Punkte regeln sollte:
• Verteilung des vZEV-Stroms
• Abrechnung des vZEV-Stroms
• Kostenverteilung
• Einnahmenverteilung
• Rechte und Pflichten der Teilnehmer
Grundsätzlich ist etwa der Solar-Stromverkauf in einem vZEV unter Nachbarn eine Win-win-Situation, da sowohl der Verkäufer des selbstproduzierten Solarstroms als auch der Käufer dieses Stroms einen besseren Preis erhält als im Falle des Verkaufes bzw. Kaufes beim lokalen Stromanbieter bzw. Netzbetreiber.
VZEV-Abrechnung
Beim Abrechnen des Verbrauches und anderer Kostenpunkte in Bezug auf ein vZEV erfolgt zunächst die Abrechnung des Netzbetreibers gegenüber dem vZEV-Betreiber.
Der vZEV-Betreiber wiederum ist für die interne vZEV-Abrechnung unter den vZEV-Teilnehmern zuständig, die er entweder eigenständig vornehmen kann oder von einem spezialisierten Dienstleister erstellen lassen kann. Die Daten zum Strombezug der vZEV-Teilnehmer liefert der Netzbetreiber.
VZEV-Kosten
Zur Frage, ob im Rahmen eines vZEV Kosten anfallen, sagt etwa die Stromanbieterin und Netzbetreiberin CKW Folgendes:
für den internen Eigenverbrauch des Stroms fallen weder Netznutzungskosten noch Abgaben an
bei Gründung eines vZEV werden keine Einrichtungskosten durch die Netzbetreiberin CKW erhoben
die Messkosten für den Smart-Meter dürfen im Jahr 2025 nicht separat erhoben werden, weshalb diese Messkosten im Netznutzungsentgelt inklusive sind; ab dem Jahr 2026 ist der Messtarif separat in Rechnung zu stellen, und zwar pro Messpunkt eines Netzbetreibers
Die Anschlussleitungen bleiben bei einem vZEV in der Regel im Eigentum des Netzbetreibers, der auch für den Unterhalt der Anschlussleitungen zuständig bleibt.
Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren:
Beratung zum virtuellen ZEV
Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Solaranlage in einen virtuellen ZEV zu integrieren, beraten wir Sie gerne.
Sollten Sie noch keine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) installiert haben, können wir Ihnen auch einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für eine Solaranlage unterbreiten.
Für einen Kostenvoranschlag oder eine Beratung erreichen Sie uns am einfachsten telefonisch oder per E-Mail:
• Unsere Telefonnummer: 032 618 38 48
• Unsere E-Mail-Adresse: info@schneitter.ch



Kommentare