Sie suchen für die Installation bzw. den Einbau einer Wärmepumpe Fördergelder bzw. Förderbeiträge. In der Schweiz gibt es verschiedene Förderprogramme für Wärmepumpen.
Im Folgenden stellen wir einige der möglichen Fördergelder für eine Wärmepumpe vor.
Verschiedene Förderprogramme für Wärmepumpen
Für die Installation einer Wärmepumpe kann man unter anderem Förderbeiträge vom kantonalen Gebäudeprogramm, Fördergelder von der Stiftung myclimate oder die Klimaprämie beantragen. Eine Kombination dieser drei Förderungen für ein und dieselbe Renovationsmassnahme, also etwa den Einbau einer Wärmepumpe, ist nicht möglich. Wer sich aber etwa die Dämmung der Fassade vom Kanton fördern lässt, kann später die Wärmepumpen-Installation von myclimate fördern lassen.
Neben diesen Fördergeldern kann es auch noch Fördermöglichkeiten von anderen Stellen geben, etwa von Gemeinden, Banken oder Energieanbietern, wobei auch hier darauf geachtet werden muss, ob eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.
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Wärmepumpen-Förderbeiträge der Kantone (Gebäudeprogramme)
Über die sogenannten kantonalen Gebäudeprogramme fördern die meisten Kantone auch die Umstellung von konventionellen Heizungsanlagen auf eine Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe. Der Bund unterstützt zwar die Kantone im Rahmen der kantonalen Gebäudeprogramme mit sogenannten Globalbeiträgen; der Bund zahlt aber nicht selbst Fördergelder an die Bürger im Rahmen des Gebäudeprogramms aus.
Wer sich für eine kantonale Förderung seiner Wärmepumpe interessiert, kann sich auf der Webseite des Gebäudeprogramms informieren, ob Fördergelder für die geplante bzw. beabsichtigte Wärmepumpe im jeweiligen Kanton gezahlt werden. Auch zu den Förderbedingungen findet man dort Informationen, sowie Links zu den jeweiligen kantonalen Gesuchsportalen.
Ausserdem stellt die Webseite vom Gebäudeprogramm einen Fördergeldrechner für jeden Kanton bereit, mit dem man ermitteln kann, wie hoch die Förderbeiträge für das jeweilige Wärmepumpen-Projekt ausfallen werden, etwa einen Fördergeldrechner für den Kanton Solothurn. Der Kanton Solothurn fördert das Ersetzen einer Ölheizung, Gasheizung oder einer Elektroheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oder durch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Die Förderung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe im Rahmen des Gebäudeprogramms nennt sich Massnahme M-05 und die Förderung einer Sole-Wasser-Wärmepumpe bzw. einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe im Rahmen des Gebäudeprogramms nennt sich Massnahme M-06.
Zu beachten ist unter anderem, dass etwa im Kanton Solothurn das Fördergesuch vor dem Baubeginn, vor der Umsetzung der Massnahme oder vor der Erstellung des definitiven Berichtes schriftlich eingereicht werden muss.
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Wärmepumpen-Fördergelder von myclimate
Die Stiftung myclimate fördert den Ersatz von bestehenden Ölheizungen oder Gasheizungen mit Wärmepumpen. Neubauten werden nicht von myclimate gefördert. Ausserdem fördert myclimate nicht in allen Kantonen Wärmepumpen.
Um die genaue Höhe der Fördergelder zu erfahren, die man von myclimate für eine Umstellung auf Wärmepumpe erhalten kann, stellt auch myclimate einen Fördergeld-Rechner bereit. Auf der Seite des Fördergeldrechners erfährt man auch die Förderbedingungen von myclimate, etwa, dass man den Wärmepumpen-Auftrag noch nicht an die Installationsfirma bzw. Planungsfirma erteilt haben darf. Es darf ausserdem nicht zu einer Doppelförderung kommen, das heisst, es dürfen noch keine Finanzhilfen vom Bund, vom Kanton, von der Gemeinde oder von Privaten in Anspruch genommen worden sein. Daneben gibt es aber noch weitere Förderbedingungen zu beachten, die teilweise auch erst im Anmeldeformular aufgeführt sind, sollte man sich für die Beantragung von Fördergeldern aus dem myclimate-Förderprogramm für Wärmepumpen in Mietwohnobjekten (15 - 400 kWth) entscheiden.
Wärmepumpen-Förderprogramm Klimaprämie (Energie Zukunft Schweiz)
Ein weiteres Förderprogramm für Wärmepumpen ist die sogenannte «Klimaprämie», die man schweizweit beantragen kann. Diese «Klimaprämie» wird im Rahmen der Förderprogramme der «Energie Zukunft Schweiz» von der Renera AG vergeben.
Die Beantragung der «Klimaprämie» kann etwa erfolgen, wenn man eine Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe austauscht.
Zu den Bedingungen, um Fördergelder für eine Wärmepumpe in Form der «Klimaprämie» zu erhalten, gehören unter anderem die Folgenden:
Tausch von Ölheizung durch Wärmepumpe (kein Neu- oder Ersatzneubau)
Tausch von Gasheizung ab einer Leistung über 50 kW (kein Neu- oder Ersatzneubau; bei Mietliegenschaften gibt es keine Untergrenze)
gefördert werden alle Gebäudearten: Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten; auch Gebäude im Besitz der öffentlichen Hand
gefördert werden alle Wärmearten, also auch Prozesswärme
gefördert werden alle Typen von Wärmepumpen mit Qualitätslabel: Luft, Wasser, Erdwärme und Abwärme
Ausnahmen gibt es etwa im Kanton Zürich und im Kanton Uri. Dort werden wegen des kantonalen Energiegesetztes erhöhte Anforderungen bei der Prüfung des Fördergesuches gestellt. Im Kanton Zürich und im Kanton Uri gilt die 50-kW-Untergrenze auch bei Mietobjekten. Im Kanton Glarus kann die Klimaprämie nur für Gewerbegebäude und Prozesswärme beantragt werden.
Beratung zu Fördergeldern für Wärmepumpen
Gerne beraten wir Sie, wenn Sie wissen möchten, welche Fördergelder Sie für Ihr konkretes Wärmepumpen-Projekt beantragen können. Wir können Ihnen auch einen Kostenvoranschlag machen, was der Einbau einer Wärmepumpe kosten würde.
Kontaktieren Sie uns am besten noch heute per E-Mail oder telefonisch, um einen Termin für die Fördergeld-Beratung mit uns zu vereinbaren. Auch für das Einholen eines Kostenvoranschlags kontaktieren Sie uns am einfachsten entweder telefonisch oder per E-Mail:
Unsere Telefonnummer: 032 618 38 48
Unsere E-Mail-Adresse: info@schneitter.ch
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