Für Solaranlagen gibt es in der Schweiz von verschiedenen Seiten Subventionen, auch Photovoltaik-Förderung genannt. Neben der vom Bund eingerichteten Einmalvergütung und Boni ist es teilweise auch möglich, Förderbeiträge vom Kanton beziehungsweise der Gemeinde oder Stadt zu erhalten. Im vorliegenden Beitrag gehen wir insbesondere auf die Solaranlagen-Förderungen des Bundes ein.
Förderung vom Bund: Einmalvergütung und Boni
Der Schweizer Bund fördert Photovoltaik-Anlagen mit der sogenannten Einmalvergütung und zusätzlich mit zwei verschiedenen Boni.
Einmalvergütung für PV-Anlagen
Die Einmalvergütung ist eine Förderung für Solaranlagen ab 2 kW. Allerdings gibt es bei der Einmalvergütung ein Maximum an Fördergeldern, dessen maximale Höhe sich nach der Leistung, der Verbrauchsart, der Ausführung und nach dem Ort, an dem die Solaranlage steht, richtet.
Die genaue Höhe der Förderungsbeiträge entscheidet sich nach dem Inbetriebnahme-Datum der Anlage, der Verbrauchsart und den Leistungsklassen, und ist - abgesehen von Auktionen und alpiner EIV - in der «Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien» (Energieförderungsverordnung, EnFV) geregelt, wo auch steht: «Für Anlagen mit einer Leistung von ≥ 30 kW wird der Leistungsbeitrag anteilsmässig über die Leistungsklassen berechnet.»
Die Angaben in der folgenden Tabelle beziehen sich auf Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023:
Solaranlage-Arten
| Höhe der Förderung |
kleine PV-Anlagen (KLEIV)
- Leistung: 2 bis 5 kW
- Ausführung: freistehend oder angebaut
|
- Grundbeitrag: 200 CHF pro Anlage - Leistungsbeitrag: 400 CHF pro kW
- max. 30 % der Investitionskosten* |
kleine PV-Anlagen (KLEIV)
- Leistung: über 5 bis < 30 kW
- Ausführung: freistehend oder angebaut
|
- Leistungsbeitrag: 400 CHF pro kW
- max. 30 % der Investitionskosten* |
kleine PV-Anlagen (KLEIV)
- Leistung: 30 bis < 100 kW
- Ausführung: freistehend oder angebaut
|
- Leistungsbeitrag: 300 CHF pro kW
- max. 30 % der Investitionskosten* |
kleine PV-Anlagen (KLEIV)
- Leistung: 2 bis 5 kW
- Ausführung: integriert
|
- Grundbeitrag: 200 CHF pro Anlage - Leistungsbeitrag: 440 CHF pro kW
- max. 30 % der Investitionskosten* zzgl. ca. 10 % |
kleine PV-Anlagen (KLEIV)
- Leistung: über 5 bis < 30 kW
- Ausführung: integriert
|
- Leistungsbeitrag: 440 CHF pro kW
- max. 30 % der Investitionskosten* zzgl. ca. 10 % |
kleine PV-Anlagen (KLEIV)
- Leistung: 30 bis < 100 kW
- Ausführung: integriert
|
- Leistungsbeitrag: 330 CHF pro kW
- max. 30 % der Investitionskosten* zzgl. ca. 10 % |
grosse Anlagen (GREIV)
- Leistung: ab 100 kW
- Ausführung: integriert, freistehend oder angebaut
|
- Leistungsbeitrag: 270 CHF pro kW
- max. 30 % der Investitionskosten* |
PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV)
- Leistung: 2 bis < 150 kW
|
- Leistungsbeitrag: 450 CHF pro kW
- max. 60 % der Investitionskosten*
|
PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV)
- Leistung: ≥ 150 kW
|
- Leistungsbeitrag pro kW: genaue Höhe wird über Auktionen festgelegt
- max. 60 % der Investitionskosten*
|
alpine Photovoltaikanlagen (Alpine EIV)
- Leistung: Jahresproduktion mindestens 10 GWh und Winterproduktion mindestens 500 kWh/kW |
- die Einmalvergütung wird in Höhe der ungedeckten Kosten festgesetzt, und zwar gemäss der Wirtschaftlichkeitsrechnung
- max. 60 % der Investitionskosten** |
* Investitionskosten von Referenzanlagen
** individuelle Investitionskosten
Bedeutung der Abkürzungen:
• KLEIV = kleine Einmalvergütung
• GREIV = grosse Einmalvergütung
• HEIV = hohe Einmalvergütung
• alpine EIV = alpine Einmalvergütung
Boni für PV-Anlagen
Ausser für alpine Photovoltaikanlagen können zusätzlich zur Einmalvergütung auch noch vom Bund vorgesehene Boni in Betracht kommen, wobei man den Neigungswinkelbonus und den Höhenbonus unterscheidet. Man kann die Boni auch kumulieren. Beide Boni bestehen aus einem Leistungsbetrag, der sich pro installiertem kW berechnet.
Die genaue Höhe der Boni ergibt sich aus der «Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien» (Energieförderungsverordnung, EnFV) und hängt von der Ausführung der Solaranlage sowie teilweise vom Standort sowie der Leistung ab.
In der folgenden Übersichtstabelle können Sie sich einen ersten Überblick über die Boni verschaffen:
Bonus-Art | Bonus-Höhe
|
Neigungswinkelbonus
- Ausführung: freistehende oder angebaut
- Anlage ab 1.1.2023 in Betrieb
| 100 CHF pro kW |
Neigungswinkelbonus
- Ausführung: integriert
- Anlage ab 1.1.2022 in Betrieb
| 250 CHF pro kW |
Höhenbonus
- Leistung: mind. 150 kW
- Ausführung: freistehend
- Anlage auf Höhe von mind. 1500 m ü. M.
- Anlage ausserhalb von Bauzonen | 250 CHF pro kW |
Neigungswinkelbonus
Den Neigungswinkelbonus erhält man, wenn die Solaranlage einen Neigungswinkel von mindestens 75 Grad aufweist. Bei freistehenden und angebauten PV-Anlagen erhält man den Neigungswinkelbonus, sofern die Anlage ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Der Bonus beträgt hier 100 CHF pro kW.
Bei integrierten Solaranlagen erhält man den Neigungswinkelbonus, wenn die Anlage ab dem 1. Januar 2022 in Betrieb genommen wurde. Der Bonus beträgt hier 250 CHF pro kW.
Höhenbonus
Den Höhenbonus erhalten Photovoltaik-Anlagen unter den folgenden Voraussetzungen:
• Anlage mit mindestens 150 kW Leistung
• Anlage auf einer Höhe von mindestens 1500 m über Meer
• Anlage ausserhalb von Bauzonen
• kein Anbau der Anlage an Gebäude
• keine Integration der Anlage in Gebäude-Hülle
Allerdings darf die Solaranlage freistehend sein, sie darf aber auch an Infrastrukturen angebaut sein oder darin integriert. Der Höhenbonus beträgt 250 CHF pro kW.
Förderungen von Gemeinden, Städten und Kantonen
Nicht nur der Bund hat ein Förderprogramm für Solaranlagen aufgelegt, sondern teilweise auch Gemeinden, Städte und Kantone.
Um zu erfahren, welche Förderprogramme es für Solaranlagen am jeweiligen Ort gibt, kann man sich auf der Webseite www.energiefranken.ch informieren.
In manchen Kantonen der Schweiz gibt es auch eine Förderung für einen Batteriespeicher bei der PV-Anlage.
Beratung zur Förderung von Solaranlagen
Wenn Sie Näheres zur Höhe der möglichen Förderbeiträge für Photovoltaik-Anlagen erfahren möchten, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten Sie kompetent aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung. Auch bei der Beantragung der jeweiligen Förderung können wir Ihnen behilflich sein.
Sie können uns von der Solaranlagen-Installations-Firma Schneitter einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben:
• Unsere Telefonnummer: 032 618 38 48
• Unsere E-Mail-Adresse: info@schneitter.ch
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